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Zur Haftung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Arbeitsunfalls
BGH, Urteil vom 18. Oktober 1988 – VI ZR 15/88 1. Der Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit eindeutigen Sicherungsanweisungen vor tödlichen Gefahren schützen soll, stellt regelmäßig eine objektiv schwere Pflichtwidrigkeit dar. 2. Ein besonders gewichtiger objektiver Pflichtenverstoß kann den … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit Haftung, Unfallverhütungsvorschriften
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