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Gemeinde haftet für Verletzung eines Kleinkindes durch umkippendes Fußballtor

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Oktober 2011 – 11 U 71/10 Fußballtor nicht fest verankert – Gemeinde haftet Eine Gemeinde ist als Betreiberin eines Spiel- und Bolzplatzes verpflichtet, die Fußballtore ausreichend gegen Umkippen zu sichern. Dies hat der 11. Zivilsenat … Weiterlesen

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