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Zur Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr für das Anwaltshonorar

BGH, Urteil vom 08.05.2012 – VI ZR 273/11 Bei Rahmengebühren im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 RVG-VV zählt, steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 … Weiterlesen

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