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Zum Honoraranspruch des Zahnarztes nach kurzfristiger Terminabsage durch den Patienten

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2007 – 1 U 154/06 Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs nach § 615 BGB oder eines Schadenersatzanspruchs nach § 252 BGB bei kurzfristiger Absage eines ärztlichen Behandlungstermins durch den Patienten.(Rn.7) (Leitsatz des Gerichts) Tenor 1. Auf … Weiterlesen

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