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Die Bezeichnung “SMS Flat” für einen Tarif mit Mengenbegrenzung ist irreführend

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2014 – 6 U 31/13 Die Bezeichnung “SMS Flat” für einen Tarif, bei dem nur das Versenden von bis zu 3.000 SMS im Monat von der Flatrate abgegolten ist, ist als irreführend unzulässig. Die Bezeichnung “SMS … Weiterlesen

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