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Zum nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen Zufluss von Sickerwasser

BGH. Urteil vom 12.06.2015 – V ZR 168/14 Ein „Übertritt“ von Niederschlagswasser im Sinne des § 37 Abs. 1 LNRG Rheinland-Pfalz setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 … Weiterlesen

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