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Selbstverstümmelung nicht erwiesen – Unfallversicherung muss zahlen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Juni 2011 – 16 U 134/10 Selbstverstümmelung nicht erwiesen – Unfallversicherung muss zahlen Ein Unfallversicherer muss für den Verlust eines Daumens die vereinbarte Versicherungsleistung in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Dies hat der 16. Zivilsenat … Weiterlesen

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