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Zur Haftung Aufsichtspflichtiger für Schäden durch schwer erziehbare Jugendliche
Amtsgericht Königswinter, Urteil vom 17.10.2001 – 9 C 183/00 Zur Haftung Aufsichtspflichtiger (hier: Heimleitung) für durch schwer erziehbare Jugendliche angerichteten Schaden (hier: mutwillige Beschädigung von Motorroller) Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.417,90 (zweitausendvierhundertsiebzehn 90/100 Deutsche Mark) … Weiterlesen →
Veröffentlicht unter Zivilrecht
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Verschlagwortet mit Heimleitung Haftung, schwer Erziehbare
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