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Zum Schutzzweck des § 833 S 1 BGB bei Reitunfall bei Kenntnis des Verletzten über die Eigenwilligkeit des zudem erkennbar unruhigen Pferdes

BGH, Urteil vom 13. November 1973 – VI ZR 152/72 Es fällt nicht mehr unter den Schutzzweck der Tierhalterhaftung, wenn ein Reiter durch ein Pferd verletzt wird, das er sich vom Tierhalter erbeten hatte, um diesem seine bessere Reitkunst zu … Weiterlesen

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