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Haftungsausschluss der Flusskaskoversicherung bei Fahruntüchtigkeit des Schiffs als verhüllte Obliegenheit

BGH, Urteil vom 18.05.2011 – IV ZR 165/09 § 132 Abs. 1 VVG a.F. ist als verhüllte Obliegenheit, nicht als objektiver Risikoausschluss einzuordnen. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts … Weiterlesen

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