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Zum anwendbaren Recht bei Schaden während eines multimodalen Transportes

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.2008 – 6 U 90/05 Steht bei einem multimodalen Transportvertrag der Schadensort fest, sind gemäß § 452 a HGB die auf die hypothetische Teilstrecke anwendbaren Rechtsvorschriften für die Haftung des Frachtführers maßgebend. Es kommt schon … Weiterlesen

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