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Zum Vorliegen einer vertraglich vorausgesetzten Verwendung der Kaufsache

BGH, Urteil vom 26.04.2017 – VIII ZR 80/16 1. Vertraglich vorausgesetzt im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB ist die zwar nicht vereinbarte, aber von beiden Vertragsparteien unterstellte Verwendung der Kaufsache, die von der gewöhnlichen … Weiterlesen

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