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Zur Haftung des Arbeitnehmers für Unfallschaden beim Rückwärtseinparken

Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 23.03.2011 – 3 Sa 1824/10 Bewegt ein Kraftfahrer das von ihm gesteuerte Fahrzeug zum Zwecke des Einparkens rückwärts, gleich, ob er es rückwärts rollen lässt oder anderweitig rückwärts bewegt, muss er grundsätzlich ausreichend Sorge dafür … Weiterlesen

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