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Zum Begriff der unerwartet schweren Erkrankung in der Reiserücktrittversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.09.2009 – 12 U 155/09 1. In der Reiserücktrittsversicherung stellt eine schwere postoperative Komplikation auch bei einer vorher bekannten Grunderkrankung und vorheriger Kenntnis einer anstehenden Operation einer Risikoperson eine unerwartet schwere Erkrankung bzw. eine unerwartete Verschlechterung … Weiterlesen

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