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BGH zur Auslegung des Begriffs „Unerwartetheit einer Krankheit“ in einer Reisekrankenversicherung

BGH, Beschluss vom 21.09.2011 – IV ZR 227/09 Bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder „unerwartet“ war (hier: Teil B. § 1 … Weiterlesen

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