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Regressanspruch über 200.000 Euro verjährt – Krankenkasse geht leer aus

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Dezember 2011 – 11 U 127/10 Regressanspruch über 200.000 Euro verjährt – Krankenkasse geht leer aus Gesetzliche Krankenkassen müssen in ihrer Regressabteilung genügend ausgebildetes Personal beschäftigen, um Rückgriffsansprüche gegen Schädiger zu prüfen. Mit Urteil von … Weiterlesen

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