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Vereinbarung eines auflösend bedingten Prozessbeschäftigungsverhältnisses bedarf eines Sachgrundes

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2012 – 13 Sa 1360/11 1. Ein schriftlich (§ 14 Abs. 4 i. V. m. § 21 TzBfG) vereinbartes, auflösend bedingtes Prozessbeschäftigungsverhältnis bedarf eines Sachgrundes (§ 14 Abs. 1 TzBfG i. V. m. § 21 TzBfG). … Weiterlesen

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