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Handysperre aus geringfügigem Anlass ist rechtswidrig

BGH, Urteil vom 09.06.2011 – III ZR 157/10 Eine AGB-Klausel eines Mobilfunknetzbetreibers, die ihm die Einstellung seiner Leistungen ermöglicht, ohne dass sein Kunde sich hierauf einzurichten und die Einstellung abzuwenden vermag, ist mit dem Vertragszweck unvereinbar, benachteiligt den Kunden unangemessen … Weiterlesen

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