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Zur Pflicht des Versicherungsnehmers zur Beantwortung der Fragen der Versicherung zu reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises

OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2017 – 4 W 991/17 1. Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall seiner Kaskoversicherung Angaben zu reparierten Vorschäden und zur Höhe des Kaufpreises zu machen, wenn der Versicherer hiernach fragt.(Rn.3) 2. Ein Versicherungsnehmer, der den Kaufpreis nicht … Weiterlesen

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