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Bei „Rot“ über die Kreuzung: Polizist haftet für grobe Fahrlässigkeit

VG Münster, Urteil vom 05.09.2016 – 4 K 1534/15 Das VG Münster hat entschieden, dass ein Polizist, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug mit verspätet eingeschaltetem Blaulicht und ohne eingeschaltetes Martinshorn bei roter Ampel in eine Straßenkreuzung einfährt, grob fahrlässig handelt … Weiterlesen

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