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Bank haftet nicht bei manipulierter Smart-TAN-plus-Überweisung
LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 – 28 O 36/14 Dem Zahlungsdienstleistungsnutzer ist eine manipulierte Autorisierung im Online-Banking bei Nutzung des Smart-TAN-plus Verfahrens nach Rechtsscheinsgrundsätzen zuzurechnen. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit Man in the middle, Online-Banking, TAN-plus-Verfahren
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