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Anforderungen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei lumbaler Spinalkanaleinengung

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 19.06.2012 – 4 U 797/09 1. Kern der Aufklärung eines Patienten ist die Behandlungsaufklärung; d.h. die Erläuterung des Arztes über die Art der konkreten Behandlung (Medikation, Operation). Als Nebenpflicht des Behandlungsvertrages erfordert sie auch die Erläuterung … Weiterlesen

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