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Vergütung für „Liebeszauber“ muss zurückerstattet werden

Landgericht München I, Beschluss vom 18. September 2006 – 30 S 10495/06 Hexenzauber – nicht nur vergeblich, auch umsonst Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. So urteilte kürzlich das Amtsgericht … Weiterlesen

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