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Keine Gefahrerhöhung durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach

OLG Dresden, Urteil vom 12. April 2019 – 4 U 557/18 Keine Gefahrerhöhung durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach 1. Durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.(Rn.9) 2. Die … Weiterlesen

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