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Zur Fortbildungspflicht des Heilpraktikers bei invasiven Behandlungsmethoden

BGH, Urteil vom 29. Januar 1991 – VI ZR 206/90 Ein Heilpraktiker, der invasive Behandlungsmethoden bei seinen Patienten anwendet, hat insoweit dieselben Sorgfaltspflichten zu erfüllen, auch bezüglich seiner Fortbildung im Hinblick auf Nutzen und Risiken dieser Therapiearten, wie ein Arzt … Weiterlesen

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