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Zur Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten einer intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) in der privaten Krankenversicherung
OLG Celle, Beschluss vom 15. Juli 2019 – 8 U 83/19 1. Die Abrechnung einer IMRT unterfällt § 6 Abs. 2 GOÄ. Für die analoge Abrech-nung ist Ziffer 5855 GOÄ heranzuziehen; denn IMRT und IORT sind nach Art, Kosten- und … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht, Versicherungsrecht
Verschlagwortet mit Honorar Arzt, IMRT, intensitätsmodulierten Strahlentherapie, IORT, private Krankenversicherung
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