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Zur Haftung des Vermieters für rechtswidriges Aufbrechen eines Kellerraumes durch den Hausmeister

AG Hamburg, Urteil vom 19.01.2006, 319c C 205/05 Bricht der Hausmeister den Kellerraum eines Mieters auf Wunsch eines unbefugten Dritten in der irrigen Annahme auf, der Kellerraum sei an den unbefugten Dritten vermietet, hat sich der Vermieter die Pflichtverletzung des … Weiterlesen

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