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Zur prüfungsrechtlichen Sanktion wegen Mitführen eines Handys bei der Prüfung

VG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juni 2011 – 7 K 3433/10 1. Auf der Grundlage des § 20 FHSchulBerKollAPV reicht grundsätzlich das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels (hier: Handy) in der Prüfung aus, um eine Prüfungsleistung mit „ungenügend“ zu bewerten. … Weiterlesen

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