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Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen PKW und E-Scooter

LG Münster, Urteil vom 09. März 2020 – 08 O 272/19 1. Ein E-Scooter ist ein Elektrokleinstfahrzeug und demzufolge ein Kraftfahrzeug mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h. … Weiterlesen

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