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Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen “Erstschädiger” und dem außerhalb stehenden “Zweitschädiger” bei Vorliegen einer Haftungseinheit

BGH, Urteil vom 16.04.1996 – VI ZR 79/95 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Verletzter und ein “Erstschädiger” durch im wesentlichen identische Kausalbeiträge eine einheitliche Gefahrenlage geschaffen haben und daher hinsichtlich ihrer Verursachungsanteile eine mit einer gemeinsamen Quote zu … Weiterlesen

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