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Haftung des Anlageberaters für unrichtige Angaben im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 – 4 U 517/10 – 7/11, 4 U 517/10 Werden in einem Anlageprospekt falsche oder ungenügende Angaben zur Eignung der Anlage für die Alterssicherung und zur Provisionshöhe gemacht, haftet der Anlageberater/-vermittler. Der Anleger kann … Weiterlesen

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