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Rechtsanwaltskosten in obligatorischem Schlichtungsverfahren sind in späterem Rechtsstreit nicht erstattungsfähig

BGH, Beschluss vom 24. Juni 2021 – V ZB 22/20 Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)Kosten des späteren Rechtsstreits.(Rn.12) (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des … Weiterlesen

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