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Zur Haftung des vorausfahrenden Fahrzeugführers für Unfallschaden wegen seines grundlosen starken Abbremsens

AG Mannheim, Urteil vom 15.12.2011 – 18 C 80/11 Bremst ein Fahrzeugführer grundlos sein Fahrzeug stark ab, trifft ihn bei einem sich daraus ergebenden Auffahrunfall eine Mithaftung in Höhe von 50% (Rn. 19, 23). Tenor 1. Die Beklagten werden als … Weiterlesen

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