Schlagwort-Archive: Gewaltschutz

Massiver Telefonterror kann massive Ordnungshaft rechtfertigen

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 – II-1 WF 47/13 Massiver „Telefonterror“ mit zivilrechtlichen Folgen: fast zwei Jahre Ordnungshaft Wiederholte, über mehrere Monate andauernde Verstöße gegen ein gemäß dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verhängtes Kontaktverbot können mit insgesamt 720 Tagen Ordnungshaft geahndet werden. … Weiterlesen

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Zu den Voraussetzungen der Verlängerung einer befristeten Gewaltschutzanordnung

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 08. März 2013 – 5 UF 9/13 Die Verlängerung einer befristeten Schutzanordnung nach § 1 GewSchG setzt voraus, dass der Antragsteller eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnung während ihrer ursprünglichen oder ggf. bereits verlängerten Geltungsdauer … Weiterlesen

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