Schlagwort-Archive: Gewaltschutz
Massiver Telefonterror kann massive Ordnungshaft rechtfertigen
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 – II-1 WF 47/13 Massiver „Telefonterror“ mit zivilrechtlichen Folgen: fast zwei Jahre Ordnungshaft Wiederholte, über mehrere Monate andauernde Verstöße gegen ein gemäß dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) verhängtes Kontaktverbot können mit insgesamt 720 Tagen Ordnungshaft geahndet werden. … Weiterlesen
Zu den Voraussetzungen der Verlängerung einer befristeten Gewaltschutzanordnung
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 08. März 2013 – 5 UF 9/13 Die Verlängerung einer befristeten Schutzanordnung nach § 1 GewSchG setzt voraus, dass der Antragsteller eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnung während ihrer ursprünglichen oder ggf. bereits verlängerten Geltungsdauer … Weiterlesen