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Zum Anspruch geistig behinderter Menschen zur Versorgung mit Empfängnisverhütungsmitteln

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2013 – L 4 KA 17/12 Auch für geistig behinderte Frauen keine Ausnahme von der Altersgrenze Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze … Weiterlesen

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