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Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime „Eltern haften für ihre Kinder“
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2009 – 12 U 1299/08 Das Bürgerliche Gesetzbuch folgt nicht abstrakt der Maxime „Eltern haften für ihre Kinder“ (Rn. 1). Es gehört zu den elterlichen Pflichten, die Kinder zu einem selbständigen und umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilrecht
Verschlagwortet mit elterliche Aufsichtspflicht, Eltern haften für ihre Kinder
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