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Beo Einwilligung in Filmaufnahmen muss nicht mit deren nachträglichen Bearbeitungen gerechnet werden

LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012 – 27 O 14/12 Wer in die Anfertigung von Filmaufnahmen für ein Fernsehformat mit Dokumentationscharakter einwilligt, muss mit nachträglich erfolgenden Bearbeitungen, die nur das Ziel der Verspottung haben, nicht rechnen (Rn. 18). Die unzulässige Bearbeitung … Weiterlesen

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