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Zur Pflicht eines Sportvereins zur Ausschöpfung der internen Gerichtsbarkeit vor Beschreiten des ordentlichen Gerichtsweges

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Dezember 2014 – 2 U 67/14 1. Ein Vereinsmitglied, das sich vor den ordentlichen Gerichten gegen eine vom Verein ausgesprochene Vereinsstrafe wehren will, hat vor Anrufung des Gerichts – lediglich – die interne … Weiterlesen

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