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Grober ärztlicher Behandlungsfehler durch fehlende Diagnoseeröffnung gegenüber Patiente
BGH, Urteil vom 25.04.1989 – VI ZR 175/88 Es ist ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlaß zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt (hier: Retikulumzellsarkom), nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit Diagnoseeröffnung, grober Behandlungsfehler
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