Schlagwort-Archive: Diagnoseeröffnung

Grober ärztlicher Behandlungsfehler durch fehlende Diagnoseeröffnung gegenüber Patiente

BGH, Urteil vom 25.04.1989 – VI ZR 175/88 Es ist ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlaß zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt (hier: Retikulumzellsarkom), nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Arztrecht | Verschlagwortet mit , | Kommentare deaktiviert für Grober ärztlicher Behandlungsfehler durch fehlende Diagnoseeröffnung gegenüber Patiente