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Zu geringe Bewirtschaftung eines Kleingartens kann Kündigungsgrund sein

AG München, Urteil vom 07. April 2016 – 432 C 2769/16 Ein erheblicher Verstoß gegen eine der wesentlichen Verpflichtungen (hier: zu geringer Anteil der kleingärtnerischen Nutzung) aus dem Pachtvertrag i.V.m. dem BKleingG stellt bereits einen ausreichenden Kündigungsgrund dar; des Hinzutretens … Weiterlesen

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