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Zur Haftung des Architekten wegen unterlassener Bauüberwachung
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.06.2016 – 11 U 183/14 1. Fahrlässig unterlassene Bauüberwachung an besonders überwachungsbedürftigen Bauteilen kann nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungszeit unter Umständen zu einer Arglisthaftung des Architekten führen, wenn überhaupt keine Bauüberwachung des betreffenden Bauteils stattfand. 2. Behauptet der Architekt, … Weiterlesen
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