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Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Baustellenschild

AG Wiesbaden, Urteil vom 15.05.2008 – 92 C 4538/07 – 28, 92 C 4538/07 Der Verkehrssicherungspflichtige kann und muss nicht für alle denkbaren entfernten Möglichkeiten des Schadensereignisses Vorsorge treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen des Falles … Weiterlesen

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