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Zu den nachbarrechtlichen Grenzen für Bambusgewächse

AG Schwetzingen, Urteil vom 19. April 2000 – 51 C 39/00 Botanisch wird Bambus den Gräsern zugeordnet, so dass er „eigentlich“ bis zur Grundstücksgrenze wachsen dürfte. Die botanische Einordnung ist für die rechtliche Betrachtung aber nicht bindend. Da Bambuspflanzen verholzen, … Weiterlesen

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