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Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten an einem Bahnübergang

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 31.01.2014 – 4 O 749/12 1. Eine Spurrillenbreite der Schienen an einem Bahnübergang von im Mittel 8,05 cm bzw. im Maximum von 8,56 cm begründet einen Verstoß gegen die (allgemeine) Verkehrssicherungspflicht. Dies umso mehr, wenn der … Weiterlesen

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