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Zur Frage der Dauer des Ausparkvorganges

Amtsgericht München, Urteil vom 25.1.13 – 344 C 8222/11 Aufpassen beim Ausparken Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht bei einem Zusammenstoß … Weiterlesen

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