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Kein Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei Abkommandierung eines Soldaten zum Auslandseinsatz

AG München, Urteil vom 27.6.13 – 264 C 7320/13 Der Auslandseinsatz Die Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Einberufung zu einem Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Sie ist auch kein Arbeitsplatzwechsel. Ein Versicherungsschutz bei einer Reisestornierung … Weiterlesen

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