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Zum Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung
BGH, Urteil vom 13.09.2016 – VI ZR 239/16 Zum Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung bei nachträglicher Veränderung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der verschiedenen Geburtswege.(Rn.6) (Leitsatz des Gerichts) Tenor Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arztrecht
Verschlagwortet mit Arzthaftung, Aufklärungspflicht Verletzung, Kaiserschnitt
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