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Auch bei extrem unseriöser Kapitalmarktinformation ist Nachweis von deren Kausalität für Willensentschluss des Anlegers erforderlich

BGH, Urteil vom 04.06.2013 – VI ZR 288/12 Auf den Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers kann im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem … Weiterlesen

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