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Zur Amtshaftung des Jugendhilfeträgers wegen unterbliebener Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für ein anspruchsberechtigtes Kind

1. Die Anmeldung eines Betreuungsbedarfs setzt voraus, dass der Wille des Anspruchstellers bzw. seiner Eltern, den Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII geltend zu machen, hinreichend deutlich hervortritt. 2. Eine rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangene Bedarfsanmeldung muss sich … Weiterlesen

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